Transport von Bakterien in Verkehrsmitteln

Der Transport von gefährlichen Gütern, auch Bakterien, in Verkehrsmitteln, wie Autos, Zügen oder Flugzeugen ist an besondere Bedingungen geknüpft.

Diese Bedingungen sind:

  • genaue Benennung der Gegenstände und Stoffe, die als gefährliche Stoffe definiert sind
  • Ausschluss von sehr gefährlichen Stoffen vom Transport
  • die Verpackung ist wesentlich für den sicheren Transport
  • exakte Benennung und Kennzeichnung gefährlicher Güter und ihrer Verpackungen
  • Festhalten von Informationen für die am Transport Beteiligten in den Begleitpapieren

Wenn man zum Beispiel als Forscher mit Mikrobiomen oder biostatistische Analysen beschäftigen, könnte Transport von Bakterien vielleicht notwendig sein.

Die Anforderungen an die Sicherheit sind in folgenden Vorschriften festgehalten:

Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn gemeinsam mit Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Diese Vorschriften regeln den innerstaatlichen, grenzüberschreitenden sowie innergemeinschaftlichen Transport von Gefahrgütern.

IATA Dangerous Goods Regulations

Das ist ein Handbuch mit Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern im Luftraum. Es wird jährlich herausgegeben.

Gefährliche Stoffe werden in Gefahrgutklassen eingeteilt.

Klasse:

  1. Explosive Stoffe
  2. Gase
  3. Entzündliche Flüssigkeiten
  4. Entzündliche feste Stoffe
  5. Entzündend erscheinende Stoffe sowie organische Peroxide
  6. giftige Stoffe, Stoffe mit Ansteckungsrisiko
  7. radioaktive Stoffe
  8. ätzende Stoffe
  9. diverse Gefahrstoffe sowie Gegenstände

 

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